Unsere Vereinsbeiträge
- Einzelspieler: 220 EUR
- begünstigte Einzelspieler*: 120 EUR
- Kinder/Jugendliche, deren Eltern / ein Elternteil Mitglied sind
- Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr 70 EUR
- Jugendliche (12. bis vollendetes 18. Lebensjahr):
- für das 1. Kind: 90 EUR
- für das 2. Kind: 70 EUR
- für das 3. Kind: 0 EUR
- Ehepaare: 350 EUR
- Passive Mitglieder: 56 EUR
* (Studenten, Schüler über 18 J.; Wehr- / Zivildienstleistende; Auszubildende und Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne Eltern im Verein)
Bei Eintritt wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20 EUR pro Person / Familie fällig.
Bei Eintritten in der späteren Freiluftsaison werden Rabatte gewährt.
Zahlungsbedingungen: Die Beiträge werden zum 01.04. jeden Jahres eingezogen. Hierzu ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird satzungsgemäß ein Säumniszuschlag von 10 % mit der Mahnung fällig, ggf. anfallende Bankgebühren bei Nichteinlösung etc. sind dem Verein ebenfalls zu erstatten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass alle Mitglieder vom 14. bis zum 70. Lebensjahr 2 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten haben, andernfalls wird eine Ersatzleistung von 10,00 EUR pro Arbeitsstunde eingezogen.
Kündigungen/Änderungen der Mitgliedschaft sowie Anträge für die Mitgliederversammlung sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle einzureichen.